Kosten und Erstattung
Unsere Praxis ist eine Privatpraxis und die Kosten für unsere Leistungen werden in der Regel von privaten Kassen und Beihilfestellen übernommen. Wir rechnen nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab, die jeweils eine verbindliche Gebührentaxe darstellen.
Kleinere Behandlungen, wie z.B. akute Schmerzbehandlungen oder Entfernung einer Karies, die keinen Operationsaufwand und keinen Zahnersatz erfordern, berechnen wir nach o.g. Gebührenordnung, ohne Ausfertigung eines Kostenvoranschlages.
Bevor eine aufwendige Behandlung beginnen kann, stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag aus. Bei diesem berechnen wir, nach Erhebung der Anamnese, entsprechender Untersuchung und anschließendem gemeinsamen Beratungsgespräch, die Kosten der einzuleitenden, notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Diesen Kostenvoranschlag senden Sie dann vorab an Ihre Krankenkasse. Nach Genehmigung des Kostenvoranschlages kann die Behandlung entsprechend beginnen.
Selbstverständlich können auch gesetzlich Versicherte als Selbstzahler behandelt werden. Die Kosten für die Behandlung berechnen sich nach Behandlungsart, Zeitaufwand und natürlich nach den aus der Diagnose erforderlichen Zahnersatzmaßnahmen. Die Kosten variieren von Fall zu Fall, sie sind individuell auf den Patienten abgestimmt und hier im Vorfeld nicht benennbar.
Für reservierte Termine, die nicht eingehalten und nicht rechtzeitig abgesagt werden (24 Std. vorher), behalten wir uns vor, eine Ausfallrechnung in Höhe der reservierten Zeit (200,- Euro pro Std.) zu stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis. |